Die Nasenkorrektur wird in vielen Fällen der rein ästhetischen Chirurgie zugeordnet, was in vielen Fällen zwar zutrifft, jedoch durchaus medizinische Gründe haben kann. Insbesondere bei Beeinträchtigungen der Atmung kann eine Kostenübernahme beantragt werden. Hierfür muss man sich die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs durch einen HNO-Arzt attestieren lassen und der zuständigen Krankenkasse vorlegen. Gleiches gilt bei psychischen Problemen.
In allen Fällen rate ich ihnen, sich bei ihrer zuständigen Krankenkasse zu informieren.