Im Gegensatz zur Brustverkleinerung ist es bei der Brustvergrößerung weitaus schwieriger eine Kostenübernahme von den Krankenkassen zu erhalten. Etliche Gerichtsurteile haben diesbezüglich entgegen den Gunsten der Patientinnen gestimmt. Gleichwohl gibt es einzelne Fälle, in denen die Kassen einen Teil oder sogar den vollen Kostenumfang übernommen haben.
Auf jeden Fall muss eine medizinische Indikation für den Eingriff vorliegen. Ob diese physisch und/oder psychisch ist, bleibt hierbei irrelevant. Die jeweiligen Beschwerden müssen jedoch von einem Facharzt attestiert werden und dies wiederum bei den Kassen eingereicht werden. Über Wege und Möglichkeiten sollten sie sich bei ihrer Krankasse persönlich informieren.